Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Unsere Betreuungskosten

Die Betreuungskosten für Kinder wurden nach dem Kinderbildungsgesetz (KIBIZ)  für alle Betreuungsformen gleichermaßen festgelegt. Die Beiträge werden von der Stadt Ahlen eingezogen.

 

Kosten ab 01.08.2023

 

Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und für das außerunterrichtliche Angebot in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
 

Kindergartenbeiträge der Stadt Ahlen

 

(1) Höchstbeitrag durch das Land NRW festgelegt, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Ahlen.

 

Zusätzlich zu den Kosten für Betreuung berechnen wir eine Monatspauschale in Höhe von 75,00 € für ein frisch gekochtes Mittagessen, mit Getränken, frischem Obst und einer Nebenmahlzeit (Teezeit) am Nachmittag.

 

Sollten Sie Unterstützung vom Jobcenter bekommen (ALGII) oder Wohngeld beziehen, können Sie die Münsterland Karte beantragen.